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20.01.2024 | 11:08 | Verstoß gegen Tierschutzgesetz 

Ferkel bei Tönnies ertränkt

Rheda-Wiedenbrück - Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz müssen sich am Mittwoch (24.1.) zwei Veterinäre des Kreises Gütersloh vor dem Amtsgericht verantworten.

Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Amtsgericht verhandelt gegen Tierärzte (c) proplanta
Einer der Angeklagten soll im Juni 2022 bei Tönnies in Deutschlands größtem Schlachtbetrieb bei der amtlichen Überwachung drei Ferkel in einem Eimer ertränkt haben. Der zweite Tierarzt soll dabei zugeschaut haben.

Den beim Kreis Gütersloh angestellten Veterinären wurde daraufhin von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Der Tierschutzbeauftragte von Tönnies hatte die Behörde über den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz informiert.

Die jungen Schweine waren auf dem Transport zum Schlachthof geboren worden. Üblichweise werden sie wie die anderen Schlachttiere in einer Gasanlage getötet, dann aber nicht für die Lebensmittelproduktion verwertet. Warum dies in diesem Fall nicht passiert ist, muss jetzt das Gericht klären.
dpa/lnw
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Kommentare 
Till Eugenspiegel schrieb am 21.01.2024 03:00 Uhrzustimmen(6) widersprechen(1)
" Die Empörung ist groß, quasi deutschlandweit, parteiübergreifend.

Der Fall Clemens Tönnies,

bei dem es buchstäblich um die Wurst geht, wie die „Süddeutsche Zeitung“ es in ihrer Seite-3-Geschichte beschrieb, um die Wurst für Tönnies, für rund 1500 Mitarbeiter, bei denen Corona testiert wurde, für die Stadt, die von der angeblichen Großzügigkeit des Fleischfabrikanten gut lebt. Das „enorme Pandemie-Risiko“, das NRW-Ministerpräsident Armin Laschet(CDU) schon am Sonntag zu Protokoll gegeben hatte, hat nun doch nach einigem Zögern und Nachdenken dazu geführt, dass Laschet erstmals einen Lockdown über den Kreis Gütersloh verhängt hat, erstmals in NRW, erstmals in Deutschland. Nun also doch, der Milliardär Tönnies soll sich verantworten.
Zeit wirds. "
Mehr:
https://www.blog-der-republik.de/der-fall-toennies-nicht-erst-seit-corona-geheuchelte-empoerung/

Eine Saubande mit Rückendeckung.
Till Eugenspiegel schrieb am 21.01.2024 02:42 Uhrzustimmen(6) widersprechen(1)
" Seit dem 1. September 2017 ist es in Deutschland verboten,

hochschwangere Rinder und Schweine zur Schlachtung abzugeben.

Bislang war lediglich deren Transport in den letzten vier Wochen vor der Geburt untersagt.
Gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit hochschwangeren Tieren im Schlachthof gibt es bislang noch immer nicht. Das neue Abgabeverbot versucht, zumindest diese Lücke zu schließen. "
Aus:
https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/schlachtung-schwangerer-tiere-neues-gesetz

Es ist wirklich schwer EUCH zu mögen.

" Zentraler Bezugspunkt ist die sogenannte Krefelder Studie.
Sie stellt als erste Langzeitstudie für die vergangenen 27 Jahre einen Rückgang der Fluginsekten-Biomasse um 76 Prozent fest.
Ehrenamtliche Insektenkundler des Entomologischen Vereins Krefeld hatten in verschiedenen deutschen

Naturschutzgebieten

an über 60 Standorten Fallen platziert und konnten diesen Trend über alle Standorte hinweg nachweisen. "
Aus:
https://www.landwirtschaft.de/diskussion-und-dialog/umwelt/insektensterben-in-deutschland#:~:text=Das%20ist%20laut%20Bundesministerium%20f%C3%BCr,Biomasse%20um%2076%20Prozent%20fest.

Wie hoch mag der Verlust an Insekten wohl außerhalb der Naturschutzgebiete liegen!?
maximilian schrieb am 20.01.2024 19:19 Uhrzustimmen(15) widersprechen(0)
Leider gibt es auch unter Veterinären schwarze Schafe.
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