In einer gemeinsamen Erklärung warnten beide Dachverbände am vorvergangenen Samstag (16.7.) jedoch davor, den Erhalt der Prämie nicht „durch überzogene Kennzeichnungsnachweise“ zu erschweren.
Die Tierprämienbeantragung müsse „einfach und praktikabel“ sein, forderten der VDL-Vorsitzende Alfons Gimber und der BDZ-Vorsitzende Bernd Merscher. Dies sehen sie durch den aktuellen Verordnungsentwurf zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoSV) jedoch gefährdet. Dieser sieht nämlich eine aufwendige elektronische Erfassung aller beantragten prämienfähigen Tiere mit der zwölfstelligen Kennung vor. Dies gehe über das zugrundeliegende EU-Recht hinaus und führe zu unnötigen Arbeitsbelastungen, kritisierten die beiden Vorsitzenden.
Beim Antrag sollte eine Angabe der Anzahl der prämienfähigen Tiere ausreichen, da die Tiererfassung und -bewegung über die seit Jahren anzuwendende Viehverkehrsverordnung vorgenommen und daher bei vor Ort Kontrollen bereits prüfbar sei. Die Prämie in Höhe von etwa 34 Euro je Tier ist aus Sicht des VDL und des BDZ dringend notwendig, um die schwierige Arbeit der Erzeuger finanziell abzusichern.
In der Schafhaltung lägen nach aktuellen Auswertungen die Einkommen im Durchschnitt der letzten Jahre im Mittel bei einem Stundenlohn von weniger als 6 Euro und damit deutlich unterhalb des Mindestlohns einschließlich der bisherigen
Agrarhilfen, berichteten die Verbände.
Zur zukünftigen Sicherstellung der Tierhaltung mit aktuell etwa 1,5 Millionen Schafen sowie 120.000 Ziegen und ihren wichtigen Leistungen in den Bereichen
Biodiversität und
Küstenschutz brauche es weiterhin junge engagierte Menschen, die in diese Branche einstiegen und dort ihre berufliche Zukunft sähen, verdeutlichten die Vorsitzenden. Dafür bedürfe es einfacher, praktikabler und verlässlicher agrarpolitischer Maßnahmen, wie etwa der Tierprämie.