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24.11.2022 | 12:39 | Foliendächer 

Tragluftdächer von Biogasanlagen wetterfest machen!

Kassel - Starker Temperaturabfall, Hagelschlag oder Schneefälle können dazu führen, dass der Innendruck von Foliendächern plötzlich abfällt.

Biogasanlage
(c) proplanta
Wenn dann das Stützluftgebläse nicht ausreichend Leistung bringt, kann es zum Versagen des Foliendaches und damit zum Gasaustritt kommen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät deshalb, Wartungs- und Pflegearbeiten an den Dächern und Gebläsen regelmäßig durchzuführen und die Notstromversorgung zu sichern. So sind Foliendächer bei Wetterextremen besser geschützt und es kommt seltener zu Störfällen.

Tragluftdächer werden durch einen ständigen Überdruck in Form gehalten. Diesen Überdruck erzeugt ein Stützluftgebläse. Mitunter gibt eine Mittelstütze zusätzlichen Halt. Extreme Wetterlagen stellen hohe Anforderungen an diese Foliendächer. Kommt es zu einem schnellen Temperatursturz, kühlt die Luftmasse unter dem Foliendach ab und das Volumen verringert sich sehr schnell. Das hat zur Folge, dass der Innendruck sinkt und das Foliendach an Spannung verliert.

Dies ist kein Problem, solange das Stützluftgebläse des Foliendachs den Innendruck auf dem notwendigen Niveau hält. Bei plötzlich auftretenden Luftdruckänderungen durch Witterungsereignisse oder bei einer Störung des Stützluftgebläses, zum Beispiel durch Verstopfung oder durch eine Reduzierung der Ansaugleistung, kann es sein, dass die nachgeförderte Luftmenge nicht ausreicht, um den Innendruck des Foliendaches aufrecht zu erhalten. Regen, Hagel oder Schnee können das Dach dann eindrücken. Es fällt in sich zusammen, reißt unter Umständen ab und Biogas kann austreten. Ist das Stützluftgebläse nicht ausreichend dimensioniert, tritt derselbe Effekt ein.

Druckausgleich gewährleisten

Deshalb ist es extrem wichtig, die Wartungs- und Pflegearbeiten an den Foliendächern und Stützluftgebläsen regelmäßig durchzuführen. So wird ein optimaler Druckausgleich im Foliendach gewährleistet. Die Herstellerangaben geben Auskunft, in welchen Abständen und in welcher Form die Wartungs- und Pflegearbeiten durchgeführt werden müssen.

Stützluftgebläse können im Laufe der Jahre an Leistung verlieren oder einen Defekt erleiden und in der Folge komplett ausfallen. Dann muss schnellstens Ersatz gefunden werden. Gerade bei älteren Modellen ist es sinnvoll, ein Ersatzgebläse auf Lager zu haben, damit dieses bei Bedarf schnell gewechselt werden kann. Auch für den Wechsel sind die Herstellerangaben verbindlich. Die Schadenswahrscheinlichkeit ist am letzten Behälter, in der Regel beim Gärrestlager, aufgrund des Volumens, der Temperatur und des nachlassenden Biogasdruckes am Größten.

Stromausfall mitdenken

Aufgrund von Wetterextremen und der angespannten Situation im Energiesektor hat sich die Wahrscheinlichkeit von Stromausfällen erhöht. Das Stützluftgebläse sowie die Profilverschlüsse der Foliendächer dürfen jedoch nicht längere Zeit ohne Funktion sein. Zu den unternehmerischen Pflichten gehört es deshalb, in einem Notstromkonzept die erforderlichen Maßnahmen bei einem Stromausfall festzulegen. Dazu zählt zum Beispiel der Einsatz eines geeigneten Notstromaggregates.

Foliendächer nie betreten

Um einem Defekt oder den Einbruch von Tragluftdächern vorzubeugen, empfiehlt die SVLFG, diese regelmäßig und insbesondere vor extremen Witterungsereignissen zu kontrollieren. Auch sind rechtzeitig Maßnahmen zu erfreifen, um Verformungen des Foliendaches zu verhindern. Sollten auf dem Foliendach dennoch Schnee, Hagel oder Gegenstände nach einem Sturm liegen bleiben, müssen diese umgehend entfernt werden.

Ein umlaufender Laufsteg erleichtert solche Arbeiten. Fehlt dieser, sollte das Abkehren bevorzugt vom Boden aus mit einer Teleskopstange erfolgen. Ein Teleskoplader oder ein Schlepper mit einem zugelassenen Arbeitskorb können ebenfalls eingesetzt werden. In keinem Fall darf das Foliensystem zur Störungsbeseitigung betreten oder geöffnet werden.

Sicherungen frostfrei halten

Während der kalten Jahreszeit ist darauf zu achten, dass die Über- beziehungsweise Unterdrucksicherungen frostsicher sind und ausreichend Frostschutzmittel in die Sperrflüssigkeit aller Behälter gefüllt wird.
SVLFG
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