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11.03.2024 | 08:02 | Erneuerbare-Energien-Gesetz 

Dringend neue Perspektive für Biogasanlagen notwendig

Verden - Viele in der Folge des ersten, vor 20 Jahren in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) errichtete Biogasanlagen stehen kurz vor dem Ende der garantierten Vergütung und benötigen jetzt „dringend eine neue Perspektive“.

Biogasanlage
Für zahlreiche Biogasanlagen, die als erste aufgrund des vor 20 Jahren in Kraft getretenen EEG errichtet wurden, läuft die Vergütung aus. (c) proplanta
Mit diesen Worten fasste der Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Manfred Tannen, die aktuelle Situation zusammen. Die Beraterinnen und Berater der Kammer würden wahrnehmen, dass auf vielen Betrieben trotz zweier guter Strompreis-Jahre im Rücken große Vorsicht herrsche in Bezug auf Investitionen in neue Projekte, berichtete Tannen Ende Februar bei der 15. Biogastagung der LWK in Verden, die mit 250 Teilnehmern restlos ausgebucht war.

„Anlagenverkauf und Anlagenstilllegung beginnen spürbar zu werden - wenn auch noch nicht auf breiter Front.“ Auf anderen Anlagen herrsche hingegen große Hoffnung, dass es im Bereich der Kraftwerksstrategie für Biogas eine Zukunft gebe, erklärte der Kammervizepräsident.

Der langjährige LWK-Berater Andreas Freytag berichtete, dass aufgrund der Inflation und steigender Kosten die Rentabilität vieler Biogasanlagen in den zurückliegenden Jahren gesunken sei. Unter diesen Bedingungen mit der Ausschreibung Geld zu verdienen, sei eine Herausforderung und hänge unter anderem vom Anlagentyp und von den Standortbedingungen ab, stellte Freytag fest. Gut 19 Cent pro Kilowattstunde habe die Bundesnetzagentur als Höchstwert für die Ausschreibungen der nächsten zwölf Monate festgelegt.

Ausschreibungsvolumen zu gering

Derweil wies der auf Biogasanlagen spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg darauf hin, dass bei Weitem nicht alle Anlagen, deren EEG-Vergütung auslaufe, im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden könnten. Dazu sei das staatlich festgelegte Leistungsvolumen zu gering. Loibl zeigte auf, welche Vorteile eine flexible, in der Abgabeleistung regelbare Anlage haben kann: Dies biete weitere Fördermöglichkeiten und reduziere in Phasen mit Überangebot und negativen Preisen an der Strombörse das Risiko, Geld zu verlieren.

Rechnen könne es sich auch, statt Mais noch mehr Reststoffe wie Gülle und Grasschnitt zu vergären oder auf Leistung zu verzichten, denn dadurch ließen sich Kosten für extra hinzugepachtete Flächen für den Maisanbau einsparen.
AgE
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