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29.10.2018 | 09:30 | Brauchtumspflege 

Rahmenbedingungen für Weinbergsfahrten neu geregelt

Mainz / Nierstein - Mit einem Erlass hat das Verkehrs- und Weinbauministerium die traditionellen Fahrten durch Weinberge neu geregelt.

Fahrt durch die Weinberge
(c) proplanta
Im Sommer hatten Auswüchse bei diesen Fahrten in Rheinhessen für Unmut gesorgt.

Mit dem Erlass rufe das Verkehrsministerium die vorhandenen bundesgesetzlichen Regelungen für Fahrten zur Brauchtumspflege in Erinnerung, sagte eine Sprecherin. Mit Handlungsempfehlungen unterstütze das Ministerium die Winzer. Zu den wichtigsten Regelungen gehört, dass die Weinbergsfahrten grundsätzlich am Weingut beginnen und dort auch enden müssen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd sieht in der jetzt veröffentlichten Fassung eine deutliche Entschärfung des ursprünglichen Erlasses vom Juli 2018.

«Die erste Version hätte für massive Einschränkungen und zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand für die Betriebe geführt, wodurch die Zukunft der Weinbergsrundfahren gefährdet gewesen wäre», erklärte der Verband. Vor allem in Rheinhessen hatten die ursprünglichen Vorgaben zu großem Unmut geführt. Nun sei sichergestellt, dass es weiter Weinbergsrundfahrten geben könne.
dpa/lrs
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