Erfurt - Obwohl die Baumkronen im Wald die gefährliche UV-Strahlung am Boden um 20 Prozent mindern, ist Sonnenschutz beim Spaziergang unter Bäumen notwendig.
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Kassel - Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz sorgen. Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz und die Vor-schriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG).
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Karlsruhe/Hohenheim - Das Sonnenlicht kann zur Trübung der Augenlinse und Netzhauterkrankungen beitragen. Blendung verursacht die Herabsetzung der Sehschärfe und oft Augenbrennen und Kopfschmerzen.
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