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21.10.2012 | 16:10 | Hygienebestimmungen 

Auflagen für das Inverkehrbringen von Sprossen werden verschärft

Brüssel - Saatgut, das zur Herstellung von Sprossen bestimmt ist, muss künftig strenger kontrolliert werden.

Sprossen
(c) proplanta
Die EU-Mitgliedstaaten unterstützten am Montag ein Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission, mit dem das Risiko von Vorfällen wie dem Ausbruch enterohämorragischer Escherichia coli- (EHEC)-Bakterien 2011 in Deutschland und Frankreich weiter verringert werden soll.

Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, dürfen künftig nur noch solche Unternehmen Sprossen erzeugen, die vorher von den zuständigen nationalen Behörden auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen überprüft und zugelassen wurden.

Saatgut und Sprossen werden verschärften Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit unterworfen. Saatenlieferungen müssen auf die Abwesenheit von EHEC getestet werden. Importe müssen entsprechende Nachweise erfüllen.

Nach Angaben der Kommission wurden die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) bereits unterrichtet. Die neuen Vorschriften wurden auf Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hin vorgeschlagen. Für die EHEC-Epidemie, die 2011 mehr als mehr als 40 Todesopfer forderte, waren verunreinigte Bockshornkleesamen aus Ägypten verantwortlich. (AgE)
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