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12.06.2009 | 17:28 | Gentechnik  

EFSA bestätigt erneut die Sicherheit von Amflora, der gentechnisch veränderten Kartoffel von BASF

Limburgerhof -  EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, hat am Donnerstag (11.06.) ihre wissenschaftliche Stellungnahme über ein Gen veröffentlicht, das in Amflora und in anderen gentechnisch veränderten Produkten vorhanden ist.

BASF-Fahnen
(c) proplanta
Die EFSA hatte in der Vergangenheit den Einsatz des Gens mit dem Namen ‚npt2’ bereits mehrfach beurteilt und bestätigt heute zum wiederholten Mal, dass das besagte Gen für Mensch, Tier und Umwelt sicher ist und dass keine weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen notwendig sind. Den Auftrag für eine erneute Sicherheitsbewertung des npt2-Gens erteilte die Europäische Kommission im Mai 2008.

„Die heutige Stellungnahme gibt der gesamten EU-Kommission die abschließende wissenschaftliche Klarheit, um Amflora zuzulassen“, sagte Dr. Stefan Marcinowski, Vorstandsmitglied der BASF SE. „Ich bin erfreut, da die EU-Kommission im Mai 2008 erklärt hatte, dass sie Amflora zulassen werde, sobald EFSA die Sicherheit des Produkts bestätigt.“

In ihrem jüngsten wissenschaftlichen Gutachten kommt EFSA zu dem Schluss, dass es „keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die [EFSA] veranlassen würden, vorherige Gutachten [zur Nutzung des npt2-Markergens] zu ändern“. Die vorangegangenen Beurteilungen besagten, dass die Nutzung des npt2-Gens in gentechnisch veränderten Pflanzen keine Risiken für Mensch, Tier und Umwelt darstellt. Laut EFSA wurden „während der Erstellung des gemeinsamen Gutachtens zwei Minderheitenmeinungen zum Ausdruck gebracht und eingehend berücksichtigt. Hierzu seien derzeit weder eine weitere Klarstellung noch weitere wissenschaftliche Studien notwendig.“

Die Idee, Amflora zu entwickeln, hat ihren Ursprung in der europäischen Stärkeindustrie. Ziel war es, industrielle Stärkekartoffeln zu verbessern. Herkömmliche Kartoffeln produzieren zwei Arten von Stärke - Amylose und Amylopektin. Für viele industrielle Anwendungen, wie in der Papier-, Textil- oder Klebstoffindustrie, wird jedoch Amylopektin bevorzugt. Mit Hilfe der Pflanzenbiotechnologie hat BASF eine Lösung gefunden, wodurch die Kartoffel ausschließlich reine Amylopektinstärke bildet. Die Industrie profitiert davon, da mit der hochwertigen Amflorastärke hergestelltes Papier einen höheren Glanz aufweist, und Beton und Klebstoffe länger verarbeitet werden können. Industrielle Prozesse können so optimiert werden. Das spart Rohstoffe wie Wasser, Zusatzstoffe und Energie.

Europas Landwirten und der Stärkeindustrie zufolge können die Produkt- und Verarbeitungsvorteile sowie die Rohstoff- und Energieeinsparungen in einen möglichen Mehrwert von €100-200 Millionen pro Jahr umgerechnet werden. Darüber hinaus rechnet die BASF mit jährlichen Lizenzeinnahmen von €20-30 Millionen.


Das Zulassungsverfahren für Amflora bis heute:

- Das Zulassungsverfahren für Amflora begann vor mehr als zwölf Jahren mit dem im August 1996 eingereichten Antrag auf Zulassung. Der Umfang des Antrags beinhaltete die Themen Anbau, industrieller Gebrauch und Einsatz als Futtermittel.

- Während des Moratoriums zu gentechnisch veränderten Produkten im Zeitraum zwischen 1998 und 2004 wurden in der EU keine Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen erteilt.

- Aufgrund geänderter EU-Bestimmungen reichte BASF Plant Science erneut ein Dossier für die Zulassung von Amflora zum Anbau im Jahr 2003 und ein Dossier für die Zulassung als Lebens- und Futtermittel im Jahr 2005 ein.

- 2006 veröffentlichte die EU-Kommission zwei EFSA-Bewertungen, die hinsichtlich beider Dossiers zu dem Schluss kamen, dass Amflora sicher für Mensch, Tier und Umwelt ist.

- Im November 2006 leitete EU-Kommissar Dimas seine Empfehlung für eine Zulassung von Amflora zum Anbau an den Regelungsausschuss weiter, dem Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten angehören.

- Nachdem die Abstimmungen im Regelungsausschuss im Dezember 2006 und im Agrarministerrat im Juli 2007 ohne Ergebnis blieben, versäumte es EU-Kommissar Dimas, das von der EU vorgegebene Zulassungsverfahren zu befolgen und die Genehmigung zum Anbau von Amflora zu erteilen.

- Am 21. September 2007 antwortete EU-Kommissar Dimas auf die Frage der Grünen EU-Abgeordneten Breyer [SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4070/07 von Hiltrud Breyer (Verts/ALE)] an die EU-Kommission, dass Amflora sicher ist.

- Über den Antrag, Amflora auch als Lebens- und Futtermittel zuzulassen, wurde im Oktober 2007 im Ständigen Ausschuss - der aus Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist - und im Februar 2008 im Agrarministerrat abgestimmt. Gemäß dem EU-Zulassungsverfahren hätte die EU-Kommission  eine Entscheidung erlassen müssen, nachdem eine eindeutige Abstimmung („qualifizierte Mehrheit“) weder im Ständigen Ausschuss noch im Agrarministerrat erreicht werden konnte.

- BASF brachte ihre Unzufriedenheit mit der Handhabung des Zulassungsverfahrens durch EU-Kommissar Dimas in einem offenen Brief an EU-Kommissar Dimas am 17. April 2008 zum Ausdruck.

- Bei ihrer „Orientierungsdebatte“ zu gentechnisch veränderten Pflanzen am 7. Mai 2008 beschloss die EU-Kommission, EFSA zu beauftragen, bis zum 30. September 2008 ein neues, konsolidiertes wissenschaftliches Gutachten zum Gebrauch von Antibiotikaresistenz-Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen zu erstellen. Ein solches Markergen wird auch bei Amflora benutzt.

- EU-Kommissionspräsident Barroso erklärte in einer auf die Debatte folgenden Pressemitteilung, dass Amflora zugelassen werde, sobald EFSA die Sicherheit des Antibiotikaresistenz-Markergens bestätigt.

- Am 19. Mai 2008 beantragte BASF Plant Science Zugang zu allen Dokumenten über die Amflora-Zulassungsprozesse, die sich im Besitz der EU-Kommission befinden. Die in diesem Zusammenhang erhaltenen Dokumente offenbarten keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich der Sicherheit von Amflora.

- Am 24. Juli 2008, ein Jahr nach der Abstimmung im Agrarministerrat - dem letzten formalen Schritt im Zulassungsprozess -, reichte die BASF Plant Science beim Europäischen Gericht erster Instanz in Luxemburg eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission ein.

- EFSA antwortete im Herbst 2008, dass ihr Gutachten zu Antibiotikaresistenz-Markergenen nicht bis zum 15. Dezember 2008 abgeschlossen sein werde.

- Am 10. Dezember 2008 gewährte die EU-Kommission der EFSA eine zweite Verlängerung für ihr Gutachten bis zum 31. März 2009.

- Am 11. Juni 2009, hat EFSA eine positive, abschließende Stellungnahme zur Verwendung von Antibiotikaresistenz-Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen publiziert.


Über das npt2-Markergen

Das von der EFSA bewertete Gen mit dem wissenschaftlichen Namen npt2, ist ein so genanntes Markergen. Es kommt in Pflanzenbiotechnologielabors in der allerersten Entwicklungsphase zum Einsatz. Gene, die für gewünschte Pflanzeneigenschaften verantwortlich sind, werden zusammen mit einem Markergen auf eine Pflanze übertragen. Dieser Marker kann zum Beispiel ein Gen sein, das eine Resistenz gegen ein Antibiotikum bewirkt. Fügt man dann ein Antibiotikum zu den Pflanzenzellen hinzu, wachsen nur die erfolgreich veränderten Pflanzenzellen mit den gewünschten Merkmalen weiter. Aus diesen Zellen wachsen dann wieder vollständige Pflanzen. (PD)
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