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11.08.2022 | 05:34 | PV-Anlage 

Gericht: Reflexion von Solardach des Nachbarn ist zumutbar

Braunschweig / Göttingen - Kläger aus Niedersachsen haben im Nachbarschaftsstreit um angeblich störende Sonneneinstrahlung durch eine Photovoltaikanlage vor Gericht eine Niederlage erlitten.

Störende Reflexion?
Solardach beim Nachbarn: Kläger verliert Streit um Blendung. (c) Franz Metelec - fotolia.com
Zwar sei das Eigentum durch die Reflexionen grundsätzlich beeinträchtigt, diese sei jedoch nicht wesentlich, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Die Kläger hatten behauptet, durch die Reflexion der Sonneneinstrahlung auf die Paneele in Teilen ihres Hauses in unzumutbarer Weise geblendet zu werden.

Nachdem das Landgericht Göttingen den Antrag auf Beseitigung der Blendung bereits abgewiesen hatte, verlief auch die Berufung am Braunschweiger OLG ohne Erfolg. Es existierten keine durch Gesetze oder Richtlinien festgelegten Richtwerte, hieß es zur Begründung. Als Maßstab für die Beeinträchtigung gelte das Empfinden des «Durchschnittsbenutzers» des betroffenen Grundstücks.

Die OLG-Entscheidung von Mitte Juli stütze sich daher auf die Feststellungen eines Sachverständigen. Dem Experten zufolge waren im Wohnraum der klagenden Partei aber nur an 60 Tagen im Jahr und insgesamt weniger als 20 Stunden pro Jahr Reflexionen wahrnehmbar.

Auch beim Ortstermin sei nur eine Aufhellung und keine Blendung des Auges festgestellt worden. Eine Revision wurde laut einer OLG-Sprecherin nicht zugelassen.
dpa/lni
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