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01.03.2021 | 00:04 | Wirtschaftsdünger 

In Niedersachsen darf wieder Gülle ausgefahren werden

Oldenburg - Man sieht es und man riecht es: Seit einigen Wochen dürfen Landwirte wieder Gülle auf den Äckern und Feldern ausbringen.

Gülleausbringung
Der Frühling kommt, die Bauern bestellen ihre Felder. Dazu gehört auch, sie zu düngen. Entsprechend fahren seit einigen Tagen wieder verstärkt Güllewagen über die Äcker. (c) proplanta
Offiziell ist das Düngen mit dem so genannten Wirtschaftsdünger zwar schon seit Anfang Februar erlaubt - aber der strenge Frost und die teils Zentimeter hohe Schneedecke hat das doch einige Tage verhindert.

«Es ist verboten, auf überfrorenen Böden zu düngen», sagte ein Sprecher der Landwirtschaftskammer in Oldenburg. Bei Frost könne die Gülle nicht schnellstmöglich in den Boden eindringen - genau das soll aber geschehen.

Für bestelltes Ackerland gelten seit dem vergangenem Jahr schärfere Anforderungen an den Maschinenpark. Die Gülle darf dort nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht werden oder muss direkt in den Boden gebracht werden. Das breite, großflächige Verteilen ist nur noch auf Grünland und Ackergrasflächen erlaubt, und auch dort nur noch für eine Übergangszeit.

Sinn der Regelung ist die Verringerung von Ammoniak-Emissionen in die Atmosphäre. Bei der breitflächigen Verteilung von Gülle sind diese deutlich höher als bei der bodennahen Ausbringung. Ziel sei es, möglichst wenig von dem Dünger zu verschwenden, sagte  der Kammer-Sprecher.

Die Landwirte müssen inzwischen eine genaue Nährstoffbilanz vorweisen: Wie viel Nährstoffe kommen auf dem Hof an etwa in Form von Viehfutter, und wie viele Nährstoffe werden wieder auf den Flächen ausgebracht. Gedüngt werden dürfe nur so viel, wie die Pflanzen für ein gutes Wachstum brauchen, sagte der Kammer-Sprecher.

In den viel diskutierten «roten Gebieten» müssen die Landwirte wegen eines Nitrat-Überschusses und einer damit verbundenen Gefährdung des Grundwassers sogar 20 Prozent weniger düngen. Diskutiert wird in Niedersachsen derzeit über die Größe und den Zuschnitt dieser Gebiete.

Die entsprechende Verordnung befindet sich in der Verbandsabstimmung. Anschließend muss die Verordnung auch noch der EU-Kommission vorgelegt werden. «Wir hoffen, dass zeitnah für die Landwirte Klarheit herrscht», sagte eine Sprecherin des Landvolks.

Nach einer Mahnwache von Landwirten vor den Ministerien in Hannover hatten sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) und Umweltminister Olaf Lies (SPD) vor wenigen Wochen mit den Landwirten auf ein gemeinsames Positionspapier geeinigt. Kernanliegen ist es, die «roten Gebiete» regional stärker einzugrenzen, das Verursacherprinzip anzuwenden und die Landwirtschaft stärker in die Abstimmungsprozesse einzubinden.
dpa/lni
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