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22.04.2011 | 14:30 | Düngeverordnung 

Bundesregierung planlos gegenüber zu hohen Stickstoffüberschüssen

Berlin - Die Bundesregierung plant über die im Jahr 2007 erfolgte Änderung der Düngeverordnung hinaus keine weiteren Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffüberschüsse, denn sie geht nach wie vor davon aus, dass sie mit der Änderung der Düngeverordnung bereits den Grundstein für die notwendige Absenkung der Stickstoffüberschüsse gelegt hat.

Düngestreuer
Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Stickstoffüberschüssen und zum Vollzug der Düngeverordnung.

"Da die Stickstoffüberschüsse in Deutschland im Jahre 2008 mit 103 kg pro Hektar immer noch mehr als 20 kg über dem Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie von 80 kg für das Jahr 2010 lagen ist diese Haltung reiner Zweckoptimismus," kritisiert die Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm.

"Die Bundesregierung versucht zwei Jahre Zeit zu gewinnen, um bis zum Ende der Legislaturperiode keinerlei Maßnahmen ergreifen zu müssen, die bei Tierhaltern unpopulär sein könnten. Dabei blendet sie aus, dass sich die Stickstoffüberschüsse in den Tierhaltungsregionen konzentrieren. Dies zeigt die Auswertung für die verschiedenen Regionen der EU-15, die Wissenschaftler für das Jahr 2001 erstellt haben*, klar und deutlich. Es gibt demnach klare Hinweise, wo man ansetzen muss, um die Probleme anzugehen."

"Die Antworten der Bundesregierung zeigen aber auch," sagte Behm weiter, "dass es kaum Erkenntnisse darüber gibt, in welchem Umfang die Stickstoffüberschuss-Obergrenzen der Düngeverordnung eingehalten oder überschritten werden. Auch erlauben weder die Daten der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch die Düngeverordnung eine regionale Zuordnung der Stickstoffüberschüsse."

"Es wäre angebracht, die Einhaltung der Stickstoffüberschüsse stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken," ergänzte Behm. "Dazu sollte in der Düngeverordnung festgeschrieben werden, dass die Ergebnisse des Vollzugs der Düngeverordnung in einem Düngebericht aufgearbeitet und veröffentlicht werden. Was bei Pflanzenschutz geht, sollte bei Düngemitteln auch gehen."

"Problematisch ist außerdem, dass die Obergrenzen für die Stickstoffüberüberschüsse für die Agrarbetriebe nicht unmittelbar verbindlich sind, da nicht der Verstoß gegen diese Obergrenzen sanktioniert werden kann, sondern erst der Verstoß gegen die auf Basis der Überschreitungen erlassenen behördlichen Anordnungen. Dementsprechend ist Cross Compliance und die mögliche Kürzung der Betriebsprämie in Bezug auf die Stickstoffüberschüsse ein stumpfes Schwert," sagte Behm.

"Die Aussage der Bundesregierung, dass die Stickstoffüberschüsse nicht pauschal mit Verlusten in die Umwelt gleichgesetzt werden dürften, da eine gewisse Stickstoffmenge für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit notwendig sei, ist eine Beruhigungspille, die nicht wirkt. Schließlich sind die Stickstoffmengen, die mit der Ernte abgefahren werden, bereits in der Bilanz berücksichtigt. Zwar wird Stickstoff im Boden zwischengespeichert und für den Aufbau eines höheren Humusgehaltes benötigt. Aber da die Stickstoffüberschüsse seit Jahren auftreten, dürften sich Speicherung und Freisetzung aus dem Speicher und dem Bodenhumus auf lange Sicht die Waage halten."

"Weiterhin sind die Aussagen der Bundesregierung zur Angleichung der Bilanzierungsmethodik von Nachhaltigkeitsberichterstattung und Düngeverordnung unbefriedigend. Für eine höhere Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Stickstoffüberschüsse, wäre es angebracht, dass zumindest die Anrechnung "unvermeidlicher Überschüsse" bei den Stickstoffbilanzen der Düngeverordnung zukünftig unterbleibt. Folglich müssten dann auch die Obergrenzen für die Stickstoffüberüberschüsse angepasst werden." (Pd)
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