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13.03.2022 | 11:01 | Erneuerbare-Energien-Gesetz 

Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022

Berlin - Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den Weg gebracht.

EEG-Umlage
(c) Eisenhans - fotolia.com
Das Kabinett beschloss vorigen Mittwoch (9.3.) in Berlin eine entsprechende Formulierungshilfe aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit Dr. Robert Habeck an der Spitze. Laut dem Entwurf, der von den Koalitionsfraktionen ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll, wird bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr erhoben; gemäß Koalitionsvertrag der Ampel war dies erst für Anfang 2023 vorgesehen.

Die Bundesregierung will damit Verbraucher und Unternehmen spürbar bei den Strompreisen entlasten, die in den letzten Monaten kräftig gestiegen waren. Stromlieferanten sollen per Gesetz in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 verpflichtet werden.

„Die Abschaffung der EEG-Umlage kann den Druck etwas mindern. Wir müssen aber angesichts der jetzt exorbitant gestiegenen Preise über weitere Entlastungen reden. Vor allem müssen wir unsere Energieversorgung auf robustere Füße stellen“, kommentierte Habeck am Rande der Kabinettssitzung.

Der Vizekanzler forderte „Tesla-Tempo“ beim Ausbau von Flüssiggas-Terminals, erneuerbaren Energien und der Stromnetze. „Als Bundesregierung werden wir dafür alle Hebel in Bewegung setzen. Ich bin sicher, dass auch die Länder dies tun werden“, so der Grünen-Politiker.

Aus welchem Finanztopf der Ausbau der erneuerbaren Energien künftig gespeist werden soll, ist noch nicht entschieden. Favorisiert wird von der Koalition aber der Energie- und Klimafonds (EKF), in den bekanntlich Gelder aus der CO2-Bepreisung fließen. Für die Betreiber von Windkraft-, Solar- oder Biomasseanlagen ändert sich durch das vorgezogene Aus für die EEG-Umlage vorerst nichts.
AgE
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